Gutachten
Durch meine Qualifikation als Facharzt für Orthopädie mit Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, kann ich prinzipiell jegliche Art der Begutachtung bezüglich akuter und chronischer Schäden am Bewegungsapparat und der daraus Begleit- und Folgeschäden durchführen.
Meine Auftraggeber können Gerichte, Versicherer, Berufsgenossenschaften oder auch Privatpersonen sein. Wichtig zu wissen ist, dass ich als Gutachter, nicht als Arzt oder Therapeut handele, d.h. rein sachlich orientiert und unabhängig, also ohne einseitige Parteinahme. Ich erstelle meine Gutachten, rein objektiv und neutral, ohne Parteinahme und nehme mir daher heraus, bei einem Interessenkonflikt einen Gutachtenauftrag abzulehnen.
Zweitmeinung
Durch mein breites Wissen über konservative Behandlung und Rehabilitation in der Orthopädie stehe ich Ihnen mit unserem Wissen gerne für eine zweite Meinung zur Verfügung.
Wenn Sie also Zweifel an einer Diagnose hegen oder unsicher sind, ob ein vorgeschlagener Eingriff wirklich notwendig ist, helfe ich Ihnen gerne. Wichtig ist, dass Sie dafür alle Unterlagen zur Untersuchung mitbringen! Ich werde Sie dann ausführlich befragen, die Akten durchsehen, und Sie untersuchen, um Ihnen dann Pro und Contra einer Behandlungsmaßnahme darzulegen, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.